Bei AirPlus International tragen wir Verantwortung für unsere Kunden, Aktionäre, die Gesellschaft und füreinander, indem wir uns an die höchsten ethischen Standards halten. Dies spiegelt sich in dem für AirPlus geltenden Code of Conduct wider.

AirPlus ermutigt alle Mitarbeitenden und externen Whistleblower, mutmaßliches Fehlverhalten und Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von AirPlus zu melden. Zudem bietet AirPlus Schutzmaßnahmen an, die es Einzelpersonen ermöglichen, ein solches Verhalten oder einen solchen Verstoß ohne Angst vor Repressalien zu melden.

Unsere Mitarbeitenden werden ermutigt, Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße über verschiedene Kanäle zu melden. Eine Liste dieser Kanäle sowie Informationen darüber, wie Bedenken und Verdachtsmomente gemeldet werden können, sind in unserem Intranet aufgeführt.

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass durch Mitarbeitende von AirPlus International oder durch Personen, die im Namen von AirPlus handeln, Compliance-Verstöße begangen wurden, z. B.:

  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Verstöße gegen Embargos und Sanktionen
  • Wettbewerbs- / Kartelldelikte
  • Betrügerische Handlungen und Vermögensdelikte
  • Gefährdung oder Verletzung von Menschenrechten oder Umweltschädigung
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften und IT-Standards
  • Verstöße gegen sonstige gesetzliche Vorgaben
  • Ethisches Fehlverhalten

dann nutzen Sie für entsprechende Hinweise bitte unsere nachstehenden Hinweisgeberkanäle. Ihre Informationen können dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Sanktionen sowie Rufschädigung abzuwenden.

Sie sind nicht verpflichtet, sich zu identifizieren, wenn Sie eine Meldung abgeben. Alle eingegangenen Informationen werden vertraulich und sensibel unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und der geltenden nationalen Datenschutzgesetze behandelt.

AirPlus schützt die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in einer Meldung genannten Personen in vollem gesetzlichen Umfang. Nach Eingang der Meldung wird Ihnen eine Empfangsbestätigung zugesandt, sofern Sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben. Rückfragen, die sich während der Aufarbeitung eines Hinweises ergeben können, werden über denselben Kontaktweg gestellt. Sie werden über den Fortgang der Bearbeitung Ihrer Meldung und über das Ergebnis der Untersuchung informiert, soweit eine Kontaktmöglichkeit besteht.

Elektronisches Hinweisgebersystem

Sie können über unser elektronisches Hinweisgebersystem einfach, sicher und wenn gewünscht auch anonym einen Hinweis geben. Das System ermöglicht Ihnen, dem Compliance Office verschlüsselte und sichere Nachrichten zu schicken.

Zugang zu dem System

Externe Meldestellen der Behörden

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung an die externen Meldestellen abzugeben. Es ist allerdings zu beachten, dass die Untersuchung des Hinweises und die Umsetzung der Vorgaben der geltenden lokalen Gesetze in diesem Fall ausschließlich in der Verantwortung der externen Meldestelle liegt. AirPlus kann diesbezüglich keinerlei Verantwortung übernehmen oder Schutzmaßnahmen zusichern.

Liste externer Meldestellen

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